Regalinspektion

optimale Sicherheit

teaser regalinspektion

META Regalinspektion – Prüfpflicht für Lagereinrichtungen

Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand seiner Arbeitsmittel
(u.a. auch Regale) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter,d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

 

Gemäß §14 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der Prüfpflicht. Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber u.a. regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von max. 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.

Mit unserem Serviceangebot, der META Regalinspektion, erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen – dokumentiert mit einer offiziellen Prüfplakette und Inspektionsprotokoll – sondern können darüber hinaus Unfallgeschehen frühzeitig erkennen und damit Personenund Sachschäden effektiv vorbeugen!

Die Inspektion wird durch einen unserer "Verbandsgeprüften Regalinspekteure" durchgeführt.

Beinhaltete Leistungen:
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung
    der Sicherheitsrichtlinien
    gem. BGR 234
  • Sichtkontrolle von Regalen auf 
    erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls und Vergabe
    der Inspektionsplakette
  • Organisation des Austausches beschädigter Teile

Weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite www.regalinspektion.de entnehmen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich oder telefonisch über diese META-Dienstleistung. Rufen Sie uns doch einfach an 02932/957-0.

 

Übrigens: Auch unser Serviceprozess Regalinspektion ist selbstverständlich nach der DIN EN ISO 9001 : 2015 zertifiziert.