Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Zustand seiner Arbeitsmittel
(u.a. auch Regale) und die Sicherheit seiner Mitarbeiter,d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).
Gemäß §14 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" unterliegen Regale der Prüfpflicht. Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber u.a. regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von max. 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.
Mit unserem Serviceangebot, der META Regalinspektion, erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen – dokumentiert mit einer offiziellen Prüfplakette und Inspektionsprotokoll – sondern können darüber hinaus Unfallgeschehen frühzeitig erkennen und damit Personenund Sachschäden effektiv vorbeugen!
Die Inspektion wird durch einen unserer "Verbandsgeprüften Regalinspekteure" durchgeführt.
Weitere Informationen können Sie auf unserer Internetseite www.regalinspektion.de entnehmen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich oder telefonisch über diese META-Dienstleistung. Rufen Sie uns doch einfach an 02932/957-0.
Übrigens: Auch unser Serviceprozess Regalinspektion ist selbstverständlich nach der DIN EN ISO 9001 : 2015 zertifiziert.