Regalinspektion
Prüfpflicht für Lagereinrichtungen

Jeden Tag werden in Ihrem Lager Paletten ein- und ausgelagert, kartonverpackte Ware in Fachbodenregale gestellt oder herausgenommen. Um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten, müssen Ihre Lagereinrichtungen in einem einwandfreien Zustand sein.

Die Verantwortung hierfür hat der Gesetzgeber aufgeteilt:

  • Die vom Hersteller gelieferten Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel und müssen damit den Sicherheits-Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entsprechen. Unsere Produkte erfüllen darüber hinaus die Vorschriften des Fachverbandes für Lager- und Betriebseinrichtungen, tragen das RAL-RG 614 Gütezeichen und GS-Zeichen und entsprechen den Informationen der Berufsgenossenschaft DGUV Information 208-061. META unterliegt damit der Fremdüberwachung, die regelmäßig durch das neutrale Materialprüfungsamt (MPA) Dortmund durchgeführt wird.
  • Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung mit der darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilung. Gemäß §14 „Prüfung der Arbeitsmittel“ der Betriebssicherheitsverordnung in der Fassung vom 28.05.2021 unterliegen Regale der Prüfpflicht. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest.

Als vorbeugende Maßnahme zur Sicherheit für Ihre Mitarbeiter und zur Reduzierung Ihres persönlichen Haftungsrisikos empfehlen wir Ihnen dringend, die Regale in regelmäßigen Abständen (z. B. monatlich) selbst oder durch einen Beauftragten in Augenschein zu nehmen. Beschädigte Bauteile eines Regals stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. Irgendwann ist es wichtig, dass Sie sagen können: Ich habe alles getan, was irgend möglich und wirtschaftlich vertretbar war.

Die europäische Norm DIN EN 15635 sowie die Betriebssicherheitsverordnung übertragen den Betreiber von Lagereinrichtungen neue Pflichten. Für den sicheren Betrieb einer Regalanlage schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Inspektionen vor, die im Abstand von höchstens 12 Monaten durch eine fachkundige Person durchgeführt werden müssen.

Mit unserem Serviceangebot, der META Regalinspektion, erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen – dokumentiert mit einer offiziellen Prüfplakette und Inspektionsprotokoll – sondern können darüber hinaus Unfallgeschehen frühzeitig erkennen und damit Personen- und Sachschäden effektiv vorbeugen. So haben Sie auch im Versicherungsfall immer die besseren Argumente. Zudem erhöhen systematische Inspektionen die Sicherheit und schaffen Einsparpotenziale.

Die Inspektion wird durch einen unserer „Verbandsgeprüften Regalinspekteur“ durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen fach- und sachkundigen META-Mitarbeiter, der gezielt für diese Risiko mindernde Inspektion geschult worden ist.

Die Inspektion beinhaltet u. a. folgende Leistungen:

  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gem. DGUV Information 208-06
  • Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls und Vergabe der Inspektionsplakette
  • Organisation des Austauschs beschädigter Teile

Gesetzeslage

Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung. Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale – systematisch und regelmäßig zu inspizieren.

§10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach §3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen Europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt, die im Juli 2009 im Beuth-Verlag erschienen ist. 

Verantwortung für den Arbeitsschutz
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen.
Regale müssen mind. alle 12 Monate von einer fachkundigen Person geprüft werden.

Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Regelmäßige Inspektionen und Reparaturen verhindern folgenschwere Unfälle mit Personen- und Sachschäden sowie hohe Reparaturkosten und garantieren einen reibungslosen
Betriebsablauf.

Verbandsgeprüfte Regalinspekteure
Die im Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen vertretenen führenden Regalhersteller haben gemeinsam mit dem Prüfinstitut Dr. Möll eine Schulung entwickelt. Im Prüfinstitut Dr. Möll in Darmstadt werden die angehenden Regalinspekteure mehrtägig intensiv geschult. Nach erfolgter Schulung absolvieren die Teilnehmer eine Abschlussprüfung und erwerben damit den Fachtitel ”Verbandsgeprüfter Regalinspekteur“.

Inspektionsablauf

Die Inspektion Ihrer Regalanlage wird während des laufenden Betriebs durchgeführt.
Somit ist keine Betriebsunterbrechung nötig.

Gegenstand der Prüfung sind u.a. folgende Leistungen:

  • Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.
  • Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV Information 208-061 der gewerblichen Berufsgenossenschaften

  • Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
  • Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
  • Vergabe einer Inspektionsplakette
  • Überprüfung der eingesetzten Teile mit dem aktuellen Stand der Technik
  • Neuberechnung der Fach und Feldlasten – falls erforderlich
  • eingehende Schadensanalyse
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls nach Verbandsvorgaben

Für eine qualifizierte Inspektion ist es zwingend erforderlich, dass der Inspekteur Zugang zu der statischen Regalberechnung und der technischen Dokumentation der Anlage hat.

Haben Sie Fragen zum Thema Regalinspektion?

Unsere Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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