Regalinspektion
Mit der zertifizierten Regalprüfung durch die verbandsgeprüften META Regalinspekteure erfüllen Sie die Prüfpflicht für Lagereinrichtungen und optimieren die Arbeitssicherheit.
Regalinspektion
Mit der zertifizierten Regalprüfung durch die verbandsgeprüften META Regalinspekteure erfüllen Sie die Prüfpflicht für Lagereinrichtungen und optimieren die Arbeitssicherheit.
Die Verantwortung hierfür hat der Gesetzgeber aufgeteilt
Die vom Hersteller gelieferten Lagereinrichtungen sind Arbeitsmittel und müssen damit den Sicherheits-Vorschriften des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entsprechen. Unsere Produkte erfüllen darüber hinaus die Vorschriften des Fachverbandes für Lager- und Betriebseinrichtungen, tragen das RAL-RG 614 Gütezeichen und GS-Zeichen und entsprechen den Informationen der Berufsgenossenschaft DGUV Information 208-061. META unterliegt damit der Fremdüberwachung, die regelmäßig durch das neutrale Materialprüfungsamt (MPA) Dortmund durchgeführt wird.
Der Lagerbetreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb seiner Arbeitsmittel und die Sicherheit seiner Mitarbeiter, d.h. es gilt die Arbeitsschutz- und Betriebssicherheitsverordnung mit der darin enthaltenden Gefährdungsbeurteilung. Gemäß §14 „Prüfung der Arbeitsmittel“ der Betriebssicherheitsverordnung in der Fassung vom 28.05.2021 unterliegen Regale der Prüfpflicht. Die neue europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen fest.
Ihre Vorteile
Sicher geprüft bis ins Detail
Sichtkontrolle auf Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien gem. DGUV Information 208-06
Sichtkontrolle von Regalen auf erkennbare Deformationen, Beschädigungen und Fehlteile
Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau
Erstellung eines Inspektionsprotokolls und Vergabe der Inspektionsplakette
Organisation des Austauschs beschädigter Teile
Gesetzeslage
Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind Regale Arbeitsmittel und unterliegen somit der Betriebssicherheitsverordnung. Diese gilt für die Bereitstellung von Regalen durch den Arbeitgeber sowie für die Nutzung von Regalen durch die Beschäftigten. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen – d.h. elektrisch angetriebene sowie statische Regale – systematisch und regelmäßig zu inspizieren. §10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen. Nach §3 sind für Regale Art, Umfang und Fristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln. Umfang sowie Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der neuen Europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt, die im Juli 2009 im Beuth-Verlag erschienen ist.
Verantwortung für den Arbeitsschutz
Gemäß Betriebssicherheitsverordnung trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für die Sicherheit seiner Lagereinrichtungen. Regale müssen mind. alle 12 Monate von einer fachkundigen Person geprüft werden.
Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Regelmäßige Inspektionen und Reparaturen verhindern folgenschwere Unfälle mit Personen- und Sachschäden sowie hohe Reparaturkosten und garantieren einen reibungslosen Betriebsablauf.
Verbandsgeprüfte Regalinspekteure
Die im Verband für Lagertechnik und Betriebseinrichtungen vertretenen führenden Regalhersteller haben gemeinsam mit dem Prüfinstitut Dr. Möll eine Schulung entwickelt. Im Prüfinstitut Dr. Möll in Darmstadt werden die angehenden Regalinspekteure mehrtägig intensiv geschult. Nach erfolgter Schulung absolvieren die Teilnehmer eine Abschlussprüfung und erwerben damit den Fachtitel ”Verbandsgeprüfter Regalinspekteur“.
Regalprüfung
Inspektionsablauf
1
Visuelle Inspektion vom Normalniveau ohne Verwendung von Steighilfen, Hubbühnen etc.
2
Sichtkontrolle auf Einhaltung der DGUV Information 208-061 der gewerblichen Berufsgenossenschaften
3
Sichtkontrolle von Regalbauteilen auf erkennbare Verformungen und Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
4
Visuelle Überprüfung des Regalaufbaus gemäß Spezifikation
5
Abgleich der Regalbelastungsschilder mit dem Aufbau
6
Vergabe einer Inspektionsplakette
7
Überprüfung der eingesetzten Teile mit dem aktuellen Stand der Technik
8
Neuberechnung der Fach und Feldlasten – falls erforderlich
9
eingehende Schadensanalyse
10
Erstellung eines Inspektionsprotokolls nach Verbandsvorgaben
Anfrage
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